Ersetzen Sie eine Ölheizung, wird der Tausch bis zu 45 Prozent gefördert
Tauschen Sie Ihre Ölheizung gegen eine förderfähige Hybridheizung, Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage, erhöht sich der gewährte Fördersatz nochmal um 10 Prozent. Dadurch ergibt sich für Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, ein Fördersatz von 45 Prozent und für Heizungen, die erneuerbare Energien in Kombination mit Erdgas nutzen, ein Fördersatz von 40 Prozent.
Als förderfähige Kosten gelten alle inbegriffenen Kosten zu Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizung. Dazu zählen auch: Anschaffungskosten, Ausbau und Entsorgung der alten Heizung sowie Montage und Anschluss der neuen Heizung. Wichtig: Stellen Sie den Antrag auf Förderung unbedingt vor Beauftragung des Monteurs und vor Beginn der Arbeiten. Den Antrag können Sie komplett über Ihren Heizungsmonteur abwickeln, dieser beantragt die Förderung für Sie. Informieren Sie sich hierüber bei Ihrem Heizungsmonteur.
Sie haben eine Ölheizung verbaut? Das bedeutet es für Sie
Wenn in Ihrem Haus bereits eine Ölheizung verbaut ist, dürfen Sie diese auch weiterhin nutzen. Es gilt lediglich, dass ab dem 1. Januar 2026 keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Eine Austauschpflicht besteht weiterhin für Ölheizungen, die 30 Jahre und älter sind. Ab dem Jahr 2026 dürfen Ölheizungen dann nur noch als Hybridlösung, also in Kombination mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe, eingebaut werden. Haben Sie keinen Zugang zu Gas- oder Fernwärmeleitungen, können Sie eine Ausnahme beantragen.
Der Austausch der Ölheizung wird aktuell sehr gut gefördert und spart zudem langfristig Heizkosten, deswegen lohnt es sich, über einen Austausch nachzudenken.
Weitere Informationen:
bdew
BAFA
KfW
Bilder: Viessmann