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Heizungsmodernisierung – schont das Klima und den Geldbeutel




Im Dezember 2019 wurde von Bund und Ländern das Klimaschutzgesetz verabschiedet. Das Klimapaket sieht unter anderem vor, dass Ölheizungen ab dem Jahr 2026 nicht mehr eingebaut werden dürfen, um umweltfreundlichere Alternativen zu unterstützen. Auch das Hochsetzen des Preises für den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid auf 25 Euro pro Tonne CO2 ab 2021 sowie eine höhere Förderung für die Heizungserneuerung sind Gegenstand des Klimapakets. Warum sich eine Heizungsmodernisierung jetzt lohnt: Sie schont nicht nur das Klima, sondern auch noch den Geldbeutel.



Fördermöglichkeiten


Zum Januar 2020 wurde die Förderung für den Heizungswechsel neu geregelt. Hausbesitzer können jetzt energetische Sanierungen mit einem Steuerbonus vom Finanzamt verrechnen. Bei Gebäudesanierungen, die Energieeinsparung garantieren, wie etwa der Austausch der Heizung, Dämmung oder der Einbau neuer Fenster, sind die Kosten in Höhe von 20 Prozent steuerlich absetzbar. Das gilt für Investitionskosten von bis zu 40.000 Euro. Die ersten beiden Jahre werden mit jeweils 7 Prozent und das dritte Jahr mit 6 Prozent geltend gemacht. So lassen sich bis zu 8.000 Euro sparen. Diese Förderung ist leicht in der Abwicklung, fällt aber geringer aus als die Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Neu ist auch die „Austauschprämie“. Diese erfolgt über das BAFA. Mit der gesonderten Kesseltauschprämie wird der Wechsel von fossilen Brennstoffen auf saubere Alternativen unterstützt. So können Sie 40 bis 45 Prozent der Kosten geltend machen. Einzelmaßnahmen werden jetzt fast ausschließlich von der BAFA abgewickelt, mit den Zuschüssen des verbesserten und vereinfachten Marktanreizprogramm (MAP). Gut zu wissen: Die BAFA-Förderung lässt sich auch mit landes- und kommunalen Förderprogrammen und Förderangeboten von Energieversorgern kombinieren.

Neu seit 1. Januar 2021: Im Rahmen des BEG wird zusätzlich zum gewährten Zuschuss ein Bonus von 5 Prozent gezahlt, wenn die Modernisierung der Heizung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans erfolgt. Somit ist seit Januar 2021 eine Förderung von bis zu 50 Prozent für eine neue Heizung möglich. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.




Was wird gefördert


Das BAFA fördert den Einbau umweltfreundlicher Heizsysteme mit erneuerbaren Energien. In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. In bestehenden Gebäuden, in denen sich zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als zwei Jahren ein Heizsystem in Betrieb befindet, welches ersetzt oder unterstützt werden soll, wird dieses wie folgt gefördert: Unterstützt wird der Wechsel auf eine Gas-Hybridheizung, eine „Renewable Ready“-Gas-Brennwertheizung oder auf eine effizient gasbetriebene Wärmepumpe.
Eine Gas-Hybridheizung ist eine Kombination von Gasheizung mit Solarthermie, Wärmepumpe oder Biomasse. Dabei muss der regenerative Wärmeerzeuger 25 Prozent der Heizlast ausmachen. Gefördert wird diese mit 30-35 Prozent. Die „Renewable Ready“-Gas-Brennwertheizung ist eine Gas-Brennwertheizung, die technisch sofort mit erneuerbaren Energien kombinierbar ist, aber erst im zweiten Schritt - bis spätestens zwei Jahre später - auf zusätzliche Wärme aus erneuerbaren Energien nachgerüstet wird und damit dann zur Gas-Hybridheizung wird. Diese Variante erhält mit 20 Prozent-Förderung deutlich weniger Unterstützung als eine Variante mit sofortiger Einbindung der erneuerbaren Energien.

Noch einmal im Überblick:

· Effiziente Wärmepumpeanlagen: bis zu 35 Prozent Förderung
· Gas-Hybrid: bis zu 30 Prozent Förderung
· EE-Hybridheizungen: bis zu 35 Prozent Förderung
· Gas-Hybrid als „Renewable Ready“: bis zu 20 Prozent Förderung
· Solarthermie: bis zu 30 Prozent Förderung
· Biomasse: bis zu 35 Prozent





Ersetzen Sie eine Ölheizung, wird der Tausch bis zu 45 Prozent gefördert


Tauschen Sie Ihre Ölheizung gegen eine förderfähige Hybridheizung, Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage, erhöht sich der gewährte Fördersatz nochmal um 10 Prozent. Dadurch ergibt sich für Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, ein Fördersatz von 45 Prozent und für Heizungen, die erneuerbare Energien in Kombination mit Erdgas nutzen, ein Fördersatz von 40 Prozent.
Als förderfähige Kosten gelten alle inbegriffenen Kosten zu Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizung. Dazu zählen auch: Anschaffungskosten, Ausbau und Entsorgung der alten Heizung sowie Montage und Anschluss der neuen Heizung. Wichtig: Stellen Sie den Antrag auf Förderung unbedingt vor Beauftragung des Monteurs und vor Beginn der Arbeiten. Den Antrag können Sie komplett über Ihren Heizungsmonteur abwickeln, dieser beantragt die Förderung für Sie. Informieren Sie sich hierüber bei Ihrem Heizungsmonteur.


Sie haben eine Ölheizung verbaut? Das bedeutet es für Sie


Wenn in Ihrem Haus bereits eine Ölheizung verbaut ist, dürfen Sie diese auch weiterhin nutzen. Es gilt lediglich, dass ab dem 1. Januar 2026 keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Eine Austauschpflicht besteht weiterhin für Ölheizungen, die 30 Jahre und älter sind. Ab dem Jahr 2026 dürfen Ölheizungen dann nur noch als Hybridlösung, also in Kombination mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe, eingebaut werden. Haben Sie keinen Zugang zu Gas- oder Fernwärmeleitungen, können Sie eine Ausnahme beantragen. Der Austausch der Ölheizung wird aktuell sehr gut gefördert und spart zudem langfristig Heizkosten, deswegen lohnt es sich, über einen Austausch nachzudenken.

Weitere Informationen:
bdew
BAFA
KfW



Bilder: Viessmann




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