Der Besitz eines Eigenheims gilt als langfristige und sinnvolle Investition für die Altersabsicherung. Oft baut, kauft oder saniert man sein Haus oder die Wohnung aus der Sicht eines jungen, gesunden Menschen. Das Treppenstufen oder Bodenabsätze mit dem Alter beschwerlicher werden, daran denken die wenigsten bei der Renovierung. Aber gerade im Alter ist eine barrierefreie Sanierung insbesondere des Bades meistens nicht mehr eigenhändig umsetzbar und kann sehr teuer werden. Daher empfiehlt es sich, auch schon heute an morgen zu denken und die Renovierung langfristig altersgerecht zu planen.
Das Schöne an einer barrierefreien Badgestaltung: Es erleichtert einem nicht nur im hohen Alter den Alltag, auch für Kinder stellen die lästigen Stolperfallen auf dem Weg in die Dusche kein Hindernis mehr dar. Ein weiterer Pluspunkt: Ein barrierefreies Bad sieht schick und modern aus. Das Design von barrierefreien Objekten hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt, sodass durch den Wunsch nach mehr Komfort und optisch ansprechendem Design ein starker Trend entstanden ist. Darüber hinaus lässt sich eine solche Sanierung über die KfW-Bank bezuschussen.
Barriere-Reduzierung ist förderfähig
Eine wichtige Rolle bei der Badsanierung spielt das Budget. Eine Sanierung des Bades kann je nach Ausmaß und Größe einiges an Kosten verursachen. Einfluss auf die Kosten haben beispielsweise der Umfang der Sanierung, die Materialauswahl und die Beschaffenheit des zu sanierenden Bades.
Das Bundesministerium für Bau und Heimat fördert über die KfW-Bank den altersgerechten Umbau Ihres Eigenheims. Unter der Kennnummer „455-B“ der KfW-Bank können Sie den barrierefreien Umbau mit 12,5 Prozent der Investitionskosten fördern lassen, maximal bis zu 6.250 Euro Zuschuss bietet die KfW. Aber Achtung: die Förderung muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen beantragt werden. Alle weiteren Informationen für die Beantragung und die Voraussetzungen einer Teilförderung finden Sie auf dem
Zuschussportal der KfW. Für eine Förderung der KfW ist es notwendig, einen Sachverständigen für die geplanten Umbaumaßnahmen heranzuziehen.
Bei bereits pflegebedürftigen Personen im Haushalt bieten auch die Kranken- und Pflegekassen Bezuschussung von Pflegehilfsmitteln und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Hier können nach § 40 SGB XI zusätzlich bis zu 4.000 Euro erstattet werden, unabhängig der erbrachten Eigenleistung.